Konfessionelle Kooperation
Seit 2005 kann der Religionsunterricht in Baden-Württemberg auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg wurde 2009 geändert, der verbindliche Rahmen 2015 novelliert. Kennzeichen dieser regulären Form des konfessionellen Religionsunterrichts sind:
- regelmäßiger gemeinsamer Unterricht der Schülerinnen und Schüler
- Wechsel der evangelischen und katholischen Lehrkräfte
- gemeinsame Unterrichtsplanung der Lehrkräfte, die sich als Team verstehen
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will:
- Schülerinnen und Schüler unterstützen in der Fähigkeit zuzuhören, beim Einüben von Toleranz und Akzeptanz (Demokratiefähigkeit), beim Achten von Fremdem, auf dem Weg zu religiöser Sprachfähigkeit, einer eigenen Position (Positionalität), Dialog- und Pluralitätsfähigkeit
- Lernen durch Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden ermöglichen
- die Qualität des Religionsunterrichts sichern und den ökumenischen Dialog fördern
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt. Er muss von den Religionslehrkräften der Schule gewollt werden und zu den schulischen Gegebenheiten passen. Die Eltern der betreffenden Schüler müssen einverstanden sein. Eine Beantragung aus rein organisatorischen Gründen widerspricht dem Anliegen dieses Modells und seiner Akzeptanz.
Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen. Diese finden im Herbst statt, es wird über die Schule zu diesen Fortbildungen eingeladen.
Impressionen aus einer Einführungsveranstaltung zu KoKo
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add Zeitraum für die verpflichtenden Koko-Fortbildungen
Zeitfenster für verpflichtenden KoKo-Fortbildungen: 07.10. - 15.11.2019
Folgende Termine stehen bereits fest:
Grundschule
Montag, 7. Oktober 2019, in Nellmersbach, ganztägig
Dienstag, 8. Oktober 2019, in Sulz am Neckar, ganztägig
Dienstag, 15. Oktober 2019, in Heilbronn, ganztägig
Dienstag, 15. Oktober 2019, in Stuttgart, ganztägig
Montag, 11. November 2019, in Wangen/Allgäu, ganztägig
Dienstag, 12. November 2019, in Schwäbisch Gmünd, ganztägig
Sekundarstufe I
Dienstag, 1. Oktober 2019, in Gaildorf, ganztägig
Montag, 21. Oktober 2019, in Wangen/Allgäu, ganztägig
Dienstag, 22. Oktober 2019, in Stuttgart, ganztägig
Dienstag, 5. November 2019, in Böblingen, ganztägig
Gymnasium
Dienstag, 1. Oktober 2019, in Stuttgart, ganztägig
Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich über die Schulleitungen.
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add Antragsformulare
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add Eltern-Informationsbrief
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add Vorschläge für den Unterricht - Beispielcurricula
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75 KBHier gibt es eine Einschränkung: Eine Genehmigung kann erfolgen, wenn eine Schule aus pädagogischen Gründen Lerngruppen mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichtet oder wenn eine Schule aufgrund geringer Teilnehmendenzahlen am RU in Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre eine Lerngruppe mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichten müsste.
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183 KBHier gibt es eine Einschränkung: Eine Genehmigung kann erfolgen, wenn eine Schule aus pädagogischen Gründen Lerngruppen mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichtet oder wenn eine Schule aufgrund geringer Teilnehmendenzahlen am RU in Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre eine Lerngruppe mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichten müsste.
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add Evaluation des Unterrichts
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add Vereinbarungen zwischen den vier Kirchen
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add Kontroverse Dialoge
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add Broschüren