Konfessionelle Kooperation
Seit 2005 kann der Religionsunterricht in Baden-Württemberg auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg wurde 2009 geändert, der verbindliche Rahmen 2015 novelliert. Kennzeichen dieser regulären Form des konfessionellen Religionsunterrichts sind:
- regelmäßiger gemeinsamer Unterricht der Schülerinnen und Schüler
- Wechsel der evangelischen und katholischen Lehrkräfte
- gemeinsame Unterrichtsplanung der Lehrkräfte, die sich als Team verstehen
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will:
- Schülerinnen und Schüler unterstützen in der Fähigkeit zuzuhören, beim Einüben von Toleranz und Akzeptanz (Demokratiefähigkeit), beim Achten von Fremdem, auf dem Weg zu religiöser Sprachfähigkeit, einer eigenen Position (Positionalität), Dialog- und Pluralitätsfähigkeit
- Lernen durch Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden ermöglichen
- die Qualität des Religionsunterrichts sichern und den ökumenischen Dialog fördern
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt. Er muss von den Religionslehrkräften der Schule gewollt werden und zu den schulischen Gegebenheiten passen. Die Eltern der betreffenden Schüler müssen einverstanden sein. Eine Beantragung aus rein organisatorischen Gründen widerspricht dem Anliegen dieses Modells und seiner Akzeptanz.
Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen. Diese finden im Herbst statt, es wird über die Schule zu diesen Fortbildungen eingeladen.
Impressionen aus einer Einführungsveranstaltung zu KoKo
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add Zeitschiene für allgemeinbildende Schulen für den Standardzeitraum 2021/22 und 2022/2023 bzw. 2023/2024
Bis 01.03.2021:
Abgabe der Erstanträge der Schulleitungen an die SchuldekanInnenBis 01.03.2021:
Abgabe der Fortsetzungsanträge der Schulleitungen an die SchuldekanInnenBis 26.03.2021:
Übermittlung der Excel-Übersichtsliste und der geprüften Erstanträge durch die SchuldekanInnen an die Oberkirchenbehörden (bitte unbedingt Termin einhalten!)
Die Katholische Kirche führt die Excelliste in diesem Durchgang, die Anträge gehen aber an beide Behörden.Übermittlung der Erst- und Fortsetzungsanträge im Bereich der Gymnasien durch die SchuldekanInnen zur Genehmigung an den Gymnasialreferenten des Oberkirchenrates bis 26. März 2021
Bis 07.05.2021:
Übermittlung der Excel-Übersichtsliste der geprüften Fortsetzungsanträge durch die katholischen SchuldekanInnen per E-Mail an die Hauptabteilung IX (E-Mail: HA-Schulen-GHWRSbo.drs.de) @ KW 24 (Juni 2021):
Versand der Bescheide über die Erstanträge durch die Hauptabteilung IX an die SchulenSpätestens KW 23 (Juni 2021):
Versand der Bescheide über die Fortsetzungsanträge durch die katholischen SchuldekanInnen an die SchulenVersand der Bescheide über die Erst- und Fortsetzungsanträge im Bereich des Gymnasiums durch den Gymnasialreferenten des Oberkirchenrates an die Schulen (spätestens Juni/Juli 2021)
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add Antragsformulare
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add Eltern-Informationsbrief
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add Vorschläge für den Unterricht - Beispielcurricula
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75 KBHier gibt es eine Einschränkung: Eine Genehmigung kann erfolgen, wenn eine Schule aus pädagogischen Gründen Lerngruppen mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichtet oder wenn eine Schule aufgrund geringer Teilnehmendenzahlen am RU in Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre eine Lerngruppe mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichten müsste.
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183 KBHier gibt es eine Einschränkung: Eine Genehmigung kann erfolgen, wenn eine Schule aus pädagogischen Gründen Lerngruppen mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichtet oder wenn eine Schule aufgrund geringer Teilnehmendenzahlen am RU in Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre eine Lerngruppe mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichten müsste.
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add Evaluation des Unterrichts
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add Vereinbarungen zwischen den vier Kirchen
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add Kontroverse Dialoge
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add Broschüren